1) Wenn bei Ihrer Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, also zunächst die Rentenauskünfte bei den Versorgungsträgern eingeholt werden müssen, dann dauert eine Scheidung ca. ein halbes Jahr. Wenn der Rentenausgleich aber z.B. wegen kurzer Ehe oder wegen einer notariellen Ausschlussurkunde nicht stattfindet, geht es deutlich schneller.
2) Auch geht das Scheidungsverfahren schneller, wenn Ihr zuständiges Amtsgericht
offen ist für Videoverhandlungen. Leider ist dies noch nicht bei allen Amtsgerichten möglich, da bei manchen Gerichten die technischen Voraussetzungen fehlen.